Auch so eine kleine Sache wie eine Hundemarke hat eine Geschichte. Unsere Hundemarken stammen aus den Jahren 1896, 1909, 1911 und 1932. Hundemarken sind meist aus Hundemarke_1 Metall gefertigte Marken zur Kennzeichnung von Haushunden. Es ist der Nachweis, dass die Hundesteuer beHundemarke_4zahlt wurde und dient auch als Identitätsmarke. Durch die jeweilige Nummer ist der Hund zuordbar. Auf der Rückseite isHundemarke_5t meist ein Bild eines Hundes zu sehen.

In NÖ ist das Halten eines Hundes im Hundeabgabegestz 1979 (und Erweiterungen) geregelt.

(1) Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund (§ 4 Abs. 7) eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz muss in einer, sich von den anderen Hundeabgabemarken deutlich unterscheidbaren, rötlichen Farbe ausgestaltet sein. Für die im § 3 lit.k und l genannten Hunde braucht, wenn sie nicht auf die Straße gelassen werden, keine Hundeabgabemarke ausgefolgt werden. Bei Verlust der Abgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

(2) Auf der Hundeabgabemarke muß der Name des Landes, der Gemeinde und die laufende Abgabennummer ersichtlich sein.

Es ist zu unterscheiden, ob es ein Nutzhund ist, ob es ein Hund einer gefährlichen Rasse ist, ob der Besitzer mehrere Hunde hat, …. So scheint die Beschäftigung mit Hundemarken ein weitläufiges Thema zu sein.